Gebühren der Städtischen Musikschule Rottenburg

Gebühren ab dem 01.09.2026 (pro Monat)Gebühr für Schüler aus dem GemeindegebietGebühr ohne Einheimischenermäßigung
Grundgebühr für Jugendliche, Schüler, Studenten und Lehrlinge27,50 Euro30,00 Euro
Grundgebühr für Erwachsene33,00 Euro35,50 Euro
Grundfach 45 Min20,50 Euro25,00 Euro
Zusatzgebühr Gruppenunterricht 3-4 Schüler (45 Min), sowie Musizierkarussell16,00 Euro19,50 Euro
Zusatzgebühr Gruppenunterricht 2 Schüler (45 Min)24,50 Euro31,50 Euro
Zusatzgebühr Einzelunterricht 30 Min.33,50 Euro42,50 Euro
Zusatzgebühr Einzelunterricht 45 Min., sowie Förderklasse48,50 Euro61,50 Euro
Zusatzgebühr für Tanz bei 45 Min., bei 60 Min., 75 Min. etc.9,40 Euro / 12,30 Euro / 15,20 Euro12,10 Euro / 16,00 Euro / 19,70 Euro

Beispiel: Eine 12-Jährige aus Rottenburg nimmt wöchentlich 30 Minuten Klavierunterricht, zusätzlich geht sie 60 Minuten ins Ballett und einmal in der Woche 45 Minuten zur Kammermusik. Sie zahlt einmal Grundgebühr (27,50 Euro), die Zusatzgebühr für Klavier (33,50 Euro) und die Zusatzgebühr für ihr Ballett (12,30 Euro). Die Kammermusik ist wie alle Ensembles kostenfrei. Sie zahlt also insgesamt 73,30 Euro pro Monat.

Für die Grundfächer Musikgarten, Klang- und Tanzzwerge, MFE und MGA ist lediglich die Grundfachgebühr zu entrichten. Bei Belegung mehrerer Fächer wird die Grundgebühr nur einmal in Anrechnung gebracht.

Ensemblefächer sind kostenfrei.

Die Familienermäßigung für das 2. Mitglied einer Familie beträgt 12,5 Prozent, für das 3. 25 Prozent, für das 4. 37,5 Prozent, ab dem 5. Familienmitglied 50 Prozent. Sozialermäßigung wird auf Antrag gewährt.

Weitere Details sind in der Satzung (s. wir über uns\Schulordnung) geregelt.